Das Bundesmodell gilt in: Berlin, Brandenburg, Bremen, HB, MV, NRW, RLP, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Bundesmodell Wohngrundstück = 0,034%
Häufig gestellte Fragen
Seit 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Basis ist nicht mehr der alte Einheitswert, sondern der neu ermittelte Grundsteuerwert (Bundesmodell) oder Landesmodell.
Bayern (Flächen-Modell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwert-Modell), Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland haben eigene Landesgesetze.
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell 0,034% für Wohngrundstücke.
Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden zahlen Grundsteuer B. Vermieter können sie als Betriebskosten auf Mieter umlegen.