KFZ-Steuer Rechner 2026
Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug berechnen
Häufig gestellte Fragen
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 setzt sich die KFZ-Steuer aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraumanteil (Benzin 2,00 €/100 ccm, Diesel 9,50 €/100 ccm) und einem CO₂-Anteil oberhalb 95 g/km. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2021 ist der CO₂-Zuschlag gestaffelt: 2,00 €/g (96–115 g/km), 2,20 € (116–135), 2,50 € (136–155), 2,90 € (156–175), 3,40 € (176–195), 4,00 € (über 195 g/km). Für Erstzulassungen 07/2009–2020 gilt weiterhin ein pauschaler Satz von 2,00 €/g über der Freigrenze. Ältere Fahrzeuge (vor 07/2009) werden nach dem reinen Hubraum berechnet.
Ja. Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung bis 31. Dezember 2030 sind von der KFZ-Steuer befreit (verlängert durch das 8. KraftStÄndG, in Kraft seit 1.1.2026). Die Befreiung gilt für maximal 10 Jahre je Fahrzeug, längstens bis 31. Dezember 2035.
Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben. Der Fälligkeitstermin ist in der Regel der im Steuerbescheid genannte Termin, meist kurz nach der Fahrzeugzulassung oder dem Jahrestag der Zulassung.
Privatpersonen können die KFZ-Steuer grundsätzlich nicht absetzen. Unternehmen und Selbstständige können sie als Betriebsausgabe geltend machen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
KFZ-Steuer in Deutschland 2026
Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) richtet sich in Deutschland seit 2009 nach zwei Faktoren: dem Hubraum des Motors und dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Für Benziner werden 2,00 € pro angefangene 100 ccm fällig, für Diesel 9,50 € pro 100 ccm. Hinzu kommt ein CO₂-Aufschlag von 2,00 € für jedes Gramm CO₂/km über der Freigrenze von 95 g/km.
Beispielrechnung: Benziner mit 1.600 ccm und 140 g/km CO₂ (Erstzulassung ab 2021)
Hubraumanteil: 16 × 2,00 € = 32,00 €. CO₂-Anteil gestaffelt: 20 g × 2,00 € (96–115) + 20 g × 2,20 € (116–135) + 5 g × 2,50 € (136–140) = 40,00 € + 44,00 € + 12,50 € = 96,50 €. Gesamte KFZ-Steuer: 128,50 € pro Jahr, also 10,71 € monatlich.