HOAI Rechner 2026
Architekten- und Ingenieurhonorar nach Honorarzone und Leistungsphasen
Häufig gestellte Fragen
Grundlage sind die anrechenbaren Kosten (i. d. R. die Baukosten nach DIN 276), die Honorarzone (I bis V, je nach Planungsschwierigkeit) und der Anteil der beauftragten Leistungsphasen. Aus den anrechenbaren Kosten und der Zone ergibt sich über die Honorartafel eine Honorarspanne (Mindest- bis Höchstsatz), von der dann nur der Prozentsatz der tatsächlich erbrachten Leistungsphasen abgerechnet wird.
Die Zonen beschreiben den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe: Zone I = sehr geringe Anforderungen, Zone II = geringe Anforderungen, Zone III = durchschnittliche Anforderungen, Zone IV = hohe Anforderungen, Zone V = sehr hohe Anforderungen. Ein einfaches Lagergebäude liegt meist in Zone I–II, ein anspruchsvolles Wohn- oder Bürogebäude oft in Zone III–IV.
Nein, seit dem 1.1.2021 sind die in der Honorartafel genannten Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich, sondern nur noch unverbindliche Orientierungswerte (Folge eines EuGH-Urteils von 2019). Auftraggeber und Planer können vertraglich auch ein davon abweichendes Honorar vereinbaren.
Für Gebäude und Innenräume gilt: LPH 1 Grundlagenermittlung 2 %, LPH 2 Vorplanung 7 %, LPH 3 Entwurfsplanung 15 %, LPH 4 Genehmigungsplanung 3 %, LPH 5 Ausführungsplanung 25 %, LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 10 %, LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %, LPH 8 Objektüberwachung 32 %, LPH 9 Objektbetreuung 2 % — zusammen 100 %.
Ja, liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tabellenwerten, wird nach § 13 HOAI linear zwischen den beiden benachbarten Tabellenwerten interpoliert — genau das übernimmt dieser Rechner automatisch.
Bei Umbauten und Modernisierungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann nach § 36 HOAI in Textform ein Zuschlag von bis zu 33 % (bei Gebäuden) bzw. bis zu 50 % (bei Innenräumen) auf das Honorar vereinbart werden. Wurde nichts vereinbart, gilt bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von mindestens 20 %. Bei höherem Schwierigkeitsgrad ist auch ein höherer Zuschlag zulässig.