Arbeitslosengeld 1 Rechner
Höhe und Bezugsdauer des ALG 1 berechnen
Ab 50/55/58 Jahren verlängert sich die maximale Bezugsdauer (§147 SGB III)
Häufig gestellte Fragen
Das ALG 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Haben Sie Kinder (Kinderfreibetrag > 0), erhalten Sie 67 %. Das pauschalierte Nettoentgelt wird aus dem Bruttogehalt der letzten 12 Monate berechnet, abzüglich Pauschalabzüge für Steuern und Sozialversicherung.
Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungsdauer und vom Alter ab (§147 SGB III): 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG, 24 Monate → 12 Monate ALG (Maximum unter 50 Jahren). Ab 50 Jahren (mit 30 Monaten Beschäftigung) bis zu 15 Monate, ab 55 Jahren (36 Monate) bis zu 18 Monate, ab 58 Jahren (48 Monate) bis zu 24 Monate.
Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat, kein West/Ost-Unterschied mehr seit 2025).
Der Anspruch endet nach Ablauf der Bezugsdauer, bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung, bei Bezug einer Rente oder wenn Sie eine zumutbare Stelle ablehnen. Sperrzeiten (z.B. bei selbst gekündigtem Job) reduzieren die Bezugsdauer um bis zu ein Drittel.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) 2026
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch hat, wer in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet und eine aktive Arbeitsuche nachgewiesen hat.
Berechnung des ALG 1
Grundlage ist das Bemessungsentgelt – das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate. Davon wird ein pauschaliertes Nettoentgelt berechnet (Abzug für Sozialversicherung und Lohnsteuer je nach Steuerklasse). Das ALG 1 beträgt 60 % (bzw. 67 % mit Kindern) dieses pauschalierten Nettoentgelts.