Zoll Rechner 2026
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern berechnen
Häufig gestellte Fragen
Die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern ist zum 1.7.2026 entfallen. Seitdem wird für Sendungen bis 150 € Warenwert eine Zollpauschale von 3 € je Warenkategorie in der Sendung erhoben, statt bisher gar kein Zoll. Maßgeblich ist das Einfuhrdatum, nicht das Bestelldatum.
Die 3-Euro-Pauschale wird nicht pro einzelnem Artikel erhoben, sondern pro unterschiedlicher Warenart in der Sendung. Enthält ein Paket zehn gleiche Paar Socken, fällt einmal 3 € an. Enthält es zehn Paar Socken, Kabelbinder und Hosen, sind es 3 Warenkategorien × 3 € = 9 €.
Hier gilt weiterhin der tarifliche Zollsatz, der von der genauen Zolltarifnummer (TARIC) der Ware abhängt. Dieser Rechner bietet dafür typische Beispielsätze nach Warenkategorie — für eine exakte Angabe konsultieren Sie den TARIC-Zolltarif auf zoll.de.
Die Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 % für Bücher und einige andere Waren) wird auf die Summe aus Zollwert (Warenwert + Versandkosten) und dem darauf entfallenden Zoll berechnet — nicht nur auf den reinen Warenwert.
Nein. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen nur bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU an (z. B. China, USA, Vereinigtes Königreich, Schweiz). Bestellungen aus anderen EU-Ländern sind zollfrei.