GdB Rechner 2026

Gesamt-Grad der Behinderung grob einschätzen

⚠️ Nur eine grobe Orientierung nach einer vereinfachten Faustregel — keine verbindliche Feststellung. Die tatsächliche Entscheidung trifft das Versorgungsamt anhand einer medizinischen Gesamtwürdigung.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Einzelne GdB-Werte werden ausdrücklich nicht addiert. Maßgeblich ist, wie sich die Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenwirken auswirken (§ 152 SGB IX i. V. m. den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen). Ausgangspunkt ist die Behinderung mit dem höchsten Einzel-GdB (führende Behinderung); weitere Beeinträchtigungen können den Gesamtwert erhöhen — aber nur, soweit sie das Ausmaß der Behinderung tatsächlich vergrößern.
Das hängt vom Verhältnis der Beeinträchtigungen zueinander ab: Bei überschneidenden Beeinträchtigungen (z. B. mehrere Wirbelsäulenabschnitte) erhöht eine zweite Beeinträchtigung den Gesamtwert oft gar nicht. Bei unabhängigen Beeinträchtigungen (unterschiedliche Funktionsbereiche) wird meist ein Teil des zweiten Werts angerechnet. Bei sich gegenseitig verstärkenden Beeinträchtigungen (z. B. Herz- und Lungenerkrankung) kann der Gesamtwert deutlich stärker steigen.
Nein, ausdrücklich nicht. Dieser Rechner liefert nur eine grobe erste Orientierung nach einer vereinfachten Faustregel. Die tatsächliche Feststellung des Gesamt-GdB erfolgt ausschließlich durch das zuständige Versorgungsamt bzw. Landesamt für Soziales anhand einer medizinischen Gesamtwürdigung — das Ergebnis kann davon abweichen.
Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Ab einem GdB von 30 kann bei Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung ein ähnlicher Kündigungsschutz und weitere Nachteilsausgleiche bestehen.
Die Feststellung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt bzw. Landesamt für Soziales Ihres Bundeslandes, meist auf Basis ärztlicher Befunde und Gutachten.