Berechne, wie viele Wochen Krankengeld du noch für dieselbe Erkrankung beziehen kannst.
Beginn der aktuellen Erkrankungs-Episode
Aus Krankenkassen-Bescheinigung; erste 42 Tage (EFZ) nicht mitzählen
Beginn des aktuellen AU-Zeitraums
Häufig gestellte Fragen
Für dieselbe Erkrankung gibt es Krankengeld maximal 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb einer Rahmenfrist von 3 Jahren (§ 48 SGB V). Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse.
Die Rahmenfrist beträgt 3 Jahre und beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen der betreffenden Erkrankung. Innerhalb dieser Rahmenfrist darf das Krankengeld für dieselbe Krankheit insgesamt 78 Wochen nicht überschreiten.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoentgelts. Maximum 2026: ca. 126,70 €/Tag brutto (Beitragsbemessungsgrenze 66.150 €/Jahr = 181,00 €/Tag × 70 %).
Nach Ausschöpfung der 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch. Dann gibt es ggf. Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente (wenn dauerhaft) oder Bürgergeld (Grundsicherung).
Eine neue 78-Wochen-Frist für dieselbe Krankheit beginnt, wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsepisoden wegen derselben Erkrankung mindestens 6 Monate vergangen sind und der Versicherte zwischenzeitlich arbeitsfähig war (§ 48 Abs. 2 SGB V).