0,5 = halber Kinderfreibetrag
z.B. Werbungskosten auf Lohnsteuerkarte
Häufig gestellte Fragen
Lohnsteuer ist die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird anhand der Steuerklasse und des Bruttogehalts berechnet. Einkommensteuer wird jährlich in der Steuererklärung festgesetzt. Lohnsteuer wird dabei angerechnet.
Klasse I: Ledig, verwitwet (>2J), geschieden. Klasse II: Alleinerziehend (+ Entlastungsbetrag 4.260€). Klasse III: Verheiratet, höherer Verdienst (Splitting). Klasse IV: Verheiratet, ähnliches Einkommen. Klasse V: Verheiratet, niedrigerer Verdienst. Klasse VI: Zweitjob.
Abhängig von: Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge. Grundfreibetrag 2026: 12.096€/Jahr. Unterhalb zahlen Sie keine Einkommensteuer. Bei 3.000€ brutto: ca. 350–450€/Monat (SK I), ca. 270€ (SK III).
Steuerklassenwechsel einmal pro Jahr möglich (bis 30. November). Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV wechseln. IV/IV mit Faktor ist oft fairer. III/V: vorteilhaft wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Ausgleich über Steuererklärung.