4.000 € brutto in netto — 2026

Alle Steuerklassen, vollständige Abzüge und häufige Fragen — Richtwerte 2026 ohne Kirchensteuer.

Nettolohn bei 4.000 € brutto
2.624 €
Steuerklasse 1 · kinderlos · ohne Kirchensteuer · 2026
Abzugsquote ca. 34 % — es werden 1.376 € abgezogen
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Nettolohn nach Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst ausschließlich die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben in allen Klassen gleich.

Steuerklasse Für wen? Lohnsteuer ca. Nettolohn ca.
I Ledig, getrennt lebend 506 € 2.624 €
II Alleinerziehende 401 € (≈ 105 € Vorteil) 2.729 €
III Verheiratet (Hauptverdiener) 187 € 2.943 €
IV Verheiratet (ähnliche Einkommen) 506 € 2.624 €
V Verheiratet (Partner in SK III) 920 € 2.210 €

Richtwerte 2026 · ohne Kirchensteuer · GKV-Zusatzbeitrag Ø 2,5 % · Kinderlose SK I

Abzüge im Detail — Steuerklasse 1

PositionSatzBetrag / Monat
Rentenversicherung (AN) 9,30 % 372 €
Krankenversicherung (AN, Ø ZB) 8,55 % 342 €
Pflegeversicherung (AN, kinderlos) 2,10 % 84 €
Arbeitslosenversicherung (AN) 1,30 % 52 €
Summe Sozialversicherung 21,25 % 870 €
Lohnsteuer (SK I, kein KiSt) 506 €
Gesamtabzüge 34 % 1.376 €
Nettolohn 2.624 €
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Häufige Fragen zu 4.000 € brutto

Wie viel sind 4.000 € brutto in netto in Steuerklasse 1?

Bei 4.000 € Bruttogehalt im Monat bleiben in Steuerklasse 1 (2026, ohne Kirchensteuer, kinderlos) ca. 2.624 € netto übrig. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. 870 €, die Lohnsteuer ca. 506 €.

Was sind 4.000 € brutto netto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse 3 (z. B. Alleinverdiener-Ehe, Partner ist in SK 5) bleiben von 4.000 € brutto ca. 2.943 € netto — ca. 319 € mehr als in SK 1. Der Grund: In SK 3 gilt der doppelte Grundfreibetrag (24.696 €), was die Lohnsteuer deutlich senkt.

Wie hoch sind die Abzüge bei 4.000 € brutto?

Vom Bruttolohn 4.000 € werden monatlich insgesamt ca. 1.376 € abgezogen: 870 € Sozialversicherung (Rente 9,3 %, Kranken 8,75 %, Pflege 2,4 %, Arbeitslosen 1,3 %) sowie ca. 506 € Lohnsteuer (SK 1). Das entspricht einer Abzugsquote von 34 %.

Ändert sich der Nettolohn, wenn ich Kinder habe?

Ja, auf zwei Wegen: Erstens entfällt für Eltern der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung (0,6 % des Bruttos), was die SV-Beiträge leicht senkt. Zweitens können Freibeträge oder die günstigere Steuerklasse (z. B. II für Alleinerziehende) die Lohnsteuer reduzieren. Bei 4.000 € brutto ergibt sich in SK 2 ein Nettolohn von ca. 2.729 €.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

2026 gilt ein erhöhter Grundfreibetrag von 12.348 € (2025: 12.096 €), was die Lohnsteuer für alle leicht senkt. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag liegt 2026 bei ca. 2,9 %. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung beträgt bundeseinheitlich 8.450 €/Monat.