5.000 € brutto in netto — 2026

Alle Steuerklassen, vollständige Abzüge und häufige Fragen — Richtwerte 2026 ohne Kirchensteuer.

Nettolohn bei 5.000 € brutto
3.156 €
Steuerklasse 1 · kinderlos · ohne Kirchensteuer · 2026
Abzugsquote ca. 37 % — es werden 1.844 € abgezogen
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Nettolohn nach Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst ausschließlich die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben in allen Klassen gleich.

Steuerklasse Für wen? Lohnsteuer ca. Nettolohn ca.
I Ledig, getrennt lebend 756 € 3.156 €
II Alleinerziehende 639 € (≈ 117 € Vorteil) 3.273 €
III Verheiratet (Hauptverdiener) 382 € 3.530 €
IV Verheiratet (ähnliche Einkommen) 756 € 3.156 €
V Verheiratet (Partner in SK III) 1.281 € 2.631 €

Richtwerte 2026 · ohne Kirchensteuer · GKV-Zusatzbeitrag Ø 2,5 % · Kinderlose SK I

Abzüge im Detail — Steuerklasse 1

PositionSatzBetrag / Monat
Rentenversicherung (AN) 9,30 % 465 €
Krankenversicherung (AN, Ø ZB) 8,55 % 428 €
Pflegeversicherung (AN, kinderlos) 2,10 % 105 €
Arbeitslosenversicherung (AN) 1,30 % 65 €
Summe Sozialversicherung 21,25 % 1.088 €
Lohnsteuer (SK I, kein KiSt) 756 €
Gesamtabzüge 37 % 1.844 €
Nettolohn 3.156 €
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Häufige Fragen zu 5.000 € brutto

Wie viel sind 5.000 € brutto in netto in Steuerklasse 1?

Bei 5.000 € Bruttogehalt im Monat bleiben in Steuerklasse 1 (2026, ohne Kirchensteuer, kinderlos) ca. 3.156 € netto übrig. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. 1.088 €, die Lohnsteuer ca. 756 €.

Was sind 5.000 € brutto netto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse 3 (z. B. Alleinverdiener-Ehe, Partner ist in SK 5) bleiben von 5.000 € brutto ca. 3.530 € netto — ca. 374 € mehr als in SK 1. Der Grund: In SK 3 gilt der doppelte Grundfreibetrag (24.696 €), was die Lohnsteuer deutlich senkt.

Wie hoch sind die Abzüge bei 5.000 € brutto?

Vom Bruttolohn 5.000 € werden monatlich insgesamt ca. 1.844 € abgezogen: 1.088 € Sozialversicherung (Rente 9,3 %, Kranken 8,75 %, Pflege 2,4 %, Arbeitslosen 1,3 %) sowie ca. 756 € Lohnsteuer (SK 1). Das entspricht einer Abzugsquote von 37 %.

Ändert sich der Nettolohn, wenn ich Kinder habe?

Ja, auf zwei Wegen: Erstens entfällt für Eltern der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung (0,6 % des Bruttos), was die SV-Beiträge leicht senkt. Zweitens können Freibeträge oder die günstigere Steuerklasse (z. B. II für Alleinerziehende) die Lohnsteuer reduzieren. Bei 5.000 € brutto ergibt sich in SK 2 ein Nettolohn von ca. 3.273 €.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

2026 gilt ein erhöhter Grundfreibetrag von 12.348 € (2025: 12.096 €), was die Lohnsteuer für alle leicht senkt. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag liegt 2026 bei ca. 2,9 %. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung beträgt bundeseinheitlich 8.450 €/Monat.