Fahrtkosten Rechner 2026
Reisekosten, Kilometerpauschale und Steuererstattung berechnen
Häufig gestellte Fragen
Für Dienstreisen mit dem privaten PKW gilt nach § 5 BRKG einheitlich 0,30€/km, für Motorrad/Motorroller 0,20€/km – unabhängig von der gefahrenen Jahresstrecke. Für den regulären Arbeitsweg gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 0,38€/km ab dem 1. Kilometer.
Fahrtkosten (km-Pauschale oder tatsächliche Kosten), Verpflegungspauschalen (12€ bei 8h+, 24€ ab 24h) und Unterkunftskosten. Nur beruflich veranlasste Reisen.
Ab 8 Stunden Abwesenheit: 14€. Ab 24 Stunden: 28€ (Inland). Diese können steuerfrei erstattet werden, wenn der AG es nicht tut, in der Steuererklärung geltend machen.
Tatsächliche Taxikosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei beruflichen Reisen per Taxi sind die Quittungen aufzubewahren.