Maklerprovision Rechner 2026

Maklercourtage beim Kauf, Verkauf und der Vermietung berechnen

Typisch: 5,95%–7,14% (inkl. MwSt.)
Nach §656c/§656d BGB darf der Käufer i.d.R. nicht mehr als 50% zahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat – eine ⅔-Aufteilung zulasten des Käufers ist in diesem Fall unwirksam.

Häufig gestellte Fragen

Seit 23. Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen die Provision zu gleichen Teilen. Üblich: 3,57% (je Seite, inkl. MwSt.) = gesamt 7,14% in vielen Regionen. In Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen: traditionell Käufer allein, jetzt auch geteilt.
Bestellerprinzip seit 2015: Wer den Makler beauftragt (i.d.R. der Vermieter), zahlt. Mieter zahlen keine Maklerprovision mehr (außer bei Eigensuche). Höhe: max. 2 Nettokaltmieten + MwSt.
Käufer: Maklerprovision gehört zu den Anschaffungsnebenkosten (erhöht die AfA-Basis). Vermieter: Als Werbungskosten abzugsfähig (sofort oder über Nutzungsdauer). Eigennutzer: Nicht absetzbar.
Ja, die Provision ist gesetzlich nicht festgelegt. Ortsübliche Sätze variieren von 4,76% bis 7,14% (inkl. MwSt., gesamt). Vereinbarungen unter 5,95% gesamt sind aber selten.