Midijob Rechner 2026
Nettolohn im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) berechnen
Häufig gestellte Fragen
Ein Midijob liegt im Übergangsbereich (früher „Gleitzone“) zwischen 603,01 € und 2.000 € Monatsverdienst. Anders als beim Minijob zahlt der Arbeitnehmer hier reguläre, aber reduzierte Sozialversicherungsbeiträge — die Beitragslast steigt stufenweise von fast 0 % am unteren Ende bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 €.
Die beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmeranteil (BE AN) wird 2026 berechnet als: BE AN = (2.000 / (2.000 − 603)) × (Arbeitsentgelt − 603) = 1,431639227 × Arbeitsentgelt − 863,2784538. Auf diese reduzierte Grundlage werden die vollen SV-Beitragssätze angewendet — nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt.
Der Faktor F (2026: 0,6619) entspricht dem Verhältnis des ermäßigten Krankenkassenbeitrags (ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung insgesamt) zum vollen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Er sorgt dafür, dass die Formel am unteren Rand des Übergangsbereichs nahtlos an die Minijob-Regelung anschließt.
Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil auf eine höhere beitragspflichtige Einnahme (BE gesamt) als der Arbeitnehmer auf seine reduzierte BE (AN) — dadurch trägt der Arbeitgeber im Übergangsbereich einen überproportionalen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, um den Arbeitnehmer zu entlasten.
Nein. Die Lohnsteuer wird auf das volle tatsächliche Arbeitsentgelt berechnet, nicht auf die reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Nur die Sozialversicherungsbeiträge profitieren von der Übergangsbereich-Regelung.