Pfändbares Einkommen nach §850c ZPO und Pfändungstabelle
Arbeitsentgelt nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen
Pfändungsberechnung 2026
Nettoeinkommen–
Unterhaltspflichtige Personen–
Pfändungsfreigrenze–
Einkommen über Freigrenze–
Pfändbarer Betrag/Monat–
Verbleibendes Einkommen–
Pfändbarer Betrag/Jahr–
Berechnung nach §850c ZPO und Pfändungstabelle 2026. Für verbindliche Auskunft Rechtsanwalt/Schuldnerberatung aufsuchen.
⚠️ Bei einer Unterhaltspfändung nach §850d ZPO setzt das Gericht den notwendigen Unterhalt individuell fest – es gibt keine feste Formel. Der oben gezeigte Betrag basiert auf der normalen Pfändungstabelle und dient nur als grobe Orientierung.
Pfändungsfreigrenzen 2026 nach §850c ZPO (Monatswerte)
Formlosen Antrag bei Ihrer Bank stellen (kostenlos)
Konto wird in P-Konto umgewandelt (max. 4 Werktage)
Grundfreibetrag (1.555,00€) ist automatisch geschützt
Für höheren Schutz: Bescheinigung bei Arbeitgeber, Sozialamt etc. besorgen
Bescheinigung bei der Bank einreichen → erhöhter Schutz
Wichtige Hinweise:
Pro Person nur ein P-Konto erlaubt
Nicht übertragene Beträge können in den Folgemonat mitgenommen werden
Überweisungen/Daueraufträge funktionieren weiter im Rahmen des Schutzbetrags
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht (können für einen Monat angespart werden)
Häufig gestellte Fragen
Pfändungsfreigrenze 2026 (§850c ZPO, PfändfreiGrBek 2025, gültig 1.7.2025–30.6.2026): Ohne Unterhalt: 1.555,00€/Monat netto. Mit 1 Unterhaltspflicht: 2.140,23€. Mit 2: 2.466,27€. Werte werden alle 2 Jahre angepasst.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt automatisch den Grundfreibetrag (1.555,00€/Monat 2026) vor Kontopfändung. Bei einer Bank kann ein Konto kostenlos als P-Konto geführt werden.
Pfändbarer Betrag = Nettoeinkommen − Pfändungsfreigrenze. Oberhalb der Freigrenze gilt eine Tabelle: Nicht alles über der Grenze ist pfändbar – es gibt Pfändungsgrenzen je Einkommensstufe.
Unpfändbar: Sozialhilfe, Kindergeld, Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld (in Teilen), Grundbetrag. Pfändbar (aber begrenzt): Lohn, Rente. Vollständig pfändbar: freiwillige Zahlungen.