Werbungskosten Rechner 2026
Absetzbare Arbeitnehmerkosten – mehr Steuern sparen
Berufliche Kosten eintragen
Fahrten zur Arbeit
Pendlerpauschale wird automatisch berechnet.
Homeoffice
Max. 210 Tage anerkannt (6€/Tag)
Arbeitsmittel & Ausstattung
Seit 2021 unabhängig vom Preis sofort abziehbar (1 Jahr Nutzungsdauer)
Nur typische Berufskleidung
Fortbildung & sonstige Kosten
Seminare, Kurse, Sprachkurse (beruflich)
Max. 1.000€/Monat Unterkunft
Pauschale 16€/Jahr anerkannt
Häufig gestellte Fragen
Werbungskosten sind beruflich bedingte Ausgaben (§9 EStG). Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230€/Jahr (ab 2023). Werden automatisch abgezogen. Nur bei Kosten >1.230€ lohnt sich eine Einzelauflistung.
Seit 1. Januar 2026 einheitlich 0,38€/km ab dem ersten Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025, § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG) – die frühere Staffelung (0,30€ für die ersten 20 km) ist entfallen. Gilt für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – an tatsächlichen Arbeitstagen.
6€/Tag Homeoffice, maximal 210 Tage = 1.260€/Jahr (ab 2023 dauerhaft erhöht). Zählt als Werbungskosten; kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Mit Einzelnachweis ggf. mehr absetzbar.
Computer, Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Aktentasche, Fachliteratur, Berufskleidung (typische Berufskleidung wie Uniformen). PC-Kosten 100% beruflich: voll absetzbar. Gemischt: anteiliger Abzug. Seit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 haben Computer, Notebooks und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur 1 Jahr – der volle Kaufpreis ist damit unabhängig von der Höhe sofort abzugsfähig (keine 800€-Grenze). Die 800€-GWG-Grenze gilt nur für andere Arbeitsmittel.