Witwenrente Rechner 2026
Witwen- und Witwerrente sowie Einkommensanrechnung berechnen
Beantworten Sie die Fragen, um die Art der Witwenrente zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Kleine Witwenrente: 25% der Rente des Verstorbenen, max. 24 Monate. Große Witwenrente: 55% (Ehen vor 2002: 60%), unbegrenzt, wenn: Witwer/Witwe mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt ist (Altersgrenze für Sterbejahr 2026, steigt stufenweise bis 47 Jahre im Jahr 2029), oder Kinder unter 18 hat, oder erwerbsgemindert ist (§46 Abs. 2 SGB VI, kein fester Prozentsatz erforderlich).
Ja. Eigenes Einkommen wird zu 40% angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt (nicht im ersten Vierteljahr nach dem Tod – Sterbevierteljahr). Freibetrag: 1.076,86€/Monat (gültig 1.7.2025–30.6.2026, danach 1.122,53€) + 228,42€ je Kind.
Kleine Witwenrente: höchstens 24 Monate. Große Witwenrente: unbefristet, bis Wiederheirat oder Tod. Bei Wiederheirat endet die Rente, es gibt aber eine Abfindung (24 Monatsrenten).
Ja, das ist eine Voraussetzung. Ehen unter 1 Jahr gelten als sogenannte 'Versorgungsehe' und werden abgelehnt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.