Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss). Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe haben.
Das Wohngeld hängt von der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe (begrenzt auf eine Höchstmiete je nach Mietstufe) ab. Nach der Wohngeld-Plus-Reform 2023 und der weiteren Erhöhung 2025 liegt das durchschnittliche Wohngeld bei ca. 370–400 € pro Monat, bei größeren Haushalten und höherer Miete deutlich mehr.
Nein. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Hilfe bei den Wohnkosten benötigen.
Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der zuständigen Gemeinde oder des Landkreises beantragt. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden; Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Wohngeld 2026 in Deutschland
Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. Der Empfängerkreis wurde stark ausgeweitet – rund 2 Millionen Haushalte sind seither anspruchsberechtigt. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer) gewährt und jährlich an die Inflation angepasst.
Mietstufen und Höchstbeträge
Deutschland ist offiziell in 7 Mietstufen eingeteilt (seit der Reform 2020). Mietstufe I gilt für Regionen mit günstigen Mieten, Mietstufe VII für die teuersten Lagen (z.B. München). Dieser Rechner deckt die Stufen I–VI ab; die maximale anrechenbare Miete steigt mit der Mietstufe und der Haushaltsgröße. Nicht die tatsächliche Miete wird vollständig berücksichtigt, sondern nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Das Ergebnis ist eine Schätzung nach vereinfachten Koeffizienten – die exakte amtliche Berechnung nimmt die Wohngeldstelle vor.