Unterhalt Rechner 2026
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle – inkl. Trennungsunterhalt
Netto nach Abzug berufsbedingter Kosten
5% des Einkommens, min. 50€, max. 150€
Häufig gestellte Fragen
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2025/2026. Der Unterhalt hängt vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ab.
Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450€/Monat (nicht erwerbstätig: 1.200€). Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750€/Monat.
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes auf den Barunterhalt angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet (§ 1612b BGB). Bei Grundsicherung oder wenn das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt wird, gelten besondere Regeln.
Nettoeinkommen minus berufsbedingte Aufwendungen (5%, min. 50€, max. 150€/Monat) und ggf. Kreditraten für angemessenes Wohnen.
Bis zur Volljährigkeit und solange das Kind in Ausbildung/Studium ist und bei den Eltern wohnt. Für volljährige Kinder in Ausbildung gilt der Mindestunterhalt von 698€/Monat (2026).