Laut AfA-Tabelle BMF
Bei unterjährigem Kauf anteilig
Häufig gestellte Fragen
Gleichmäßige Verteilung des Anschaffungspreises über die Nutzungsdauer. Jährlicher Abzug = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Beispiel: PC 1.200€, 3 Jahre Nutzung = 400€/Jahr AfA.
2026 wieder möglich: Gebäude §7 Abs. 5a EStG. Für bewegliche Wirtschaftsgüter (Kauf ab 2020 und ab Juli 2023 bis Dez 2024 wieder): 25% (max. 2,5× linear). 2025/2026: degressiver Satz weiterhin 25% (BGBl 2024).
GWG = Geringwertiges Wirtschaftsgut. Grenze 2026: 800€ (Netto) → Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich. Sammelposten für GWG von 250–800€: Auflösung über 5 Jahre.
Wohngebäude (Kauf ab 2023): 3%/Jahr linear (33 Jahre). Ältere Wohngebäude (1925–2022): 2%/Jahr (50 Jahre). Gewerbliche Gebäude: 3%/Jahr. Denkmalschutz: erhöhte AfA §7i/7h.