Arbeitslosengeld 1 Rechner
Höhe und Bezugsdauer des ALG 1 berechnen
Häufig gestellte Fragen
Das ALG 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Haben Sie Kinder (Kinderfreibetrag > 0), erhalten Sie 67 %. Das pauschalierte Nettoentgelt wird aus dem Bruttogehalt der letzten 12 Monate berechnet, abzüglich Pauschalabzüge für Steuern und Sozialversicherung.
Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungsdauer innerhalb der letzten 5 Jahre ab: 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate (für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Beschäftigung).
Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.050 €/Monat West, 8.050 €/Monat Ost).
Der Anspruch endet nach Ablauf der Bezugsdauer, bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung, bei Bezug einer Rente oder wenn Sie eine zumutbare Stelle ablehnen. Sperrzeiten (z.B. bei selbst gekündigtem Job) reduzieren die Bezugsdauer um bis zu ein Drittel.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) 2026
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch hat, wer in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet und eine aktive Arbeitsuche nachgewiesen hat.
Berechnung des ALG 1
Grundlage ist das Bemessungsentgelt – das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate. Davon wird ein pauschaliertes Nettoentgelt berechnet (Abzug für Sozialversicherung und Lohnsteuer je nach Steuerklasse). Das ALG 1 beträgt 60 % (bzw. 67 % mit Kindern) dieses pauschalierten Nettoentgelts.