Krankengeld Rechner 2026

Höhe und Nettoersatz bei Krankheit berechnen

Für die 90%-Nettogrenze benötigt
GKV rechnet mit 30 Tagen/Monat
Zum Berechnen der Gesamtleistung

Häufig gestellte Fragen

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, maximal aber 90 % des Nettoentgelts. Außerdem gilt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV als Obergrenze für das Bruttoentgelt. 2026 liegt die BBG bei 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Das maximale tägliche Krankengeld liegt damit bei ca. 128 €/Tag.
Krankengeld gibt es ab dem 43. Krankheitstag – also nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld rückwirkend ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sobald die 6-Wochen-Lohnfortzahlung ausgeschöpft ist.
Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Dabei werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung mitgezählt. Bei verschiedenen Erkrankungen läuft die Frist neu.
Krankengeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte. Bei der Einkommensteuererklärung wird das Krankengeld bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.
Auf Krankengeld werden keine Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Allerdings sind Beiträge zur Rentenversicherung (3,6 % AN-Anteil) und zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %) zu entrichten.

Krankengeld 2026 – Berechnung und Anspruch

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmer, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Es beträgt 70 % des Bruttolohns (BBG-begrenzt) und maximal 90 % des Nettolohns. 2026 liegt das maximale tägliche Krankengeld bei ca. 128 € (brutto).

Unterschied: Lohnfortzahlung vs. Krankengeld

In den ersten 6 Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld – allerdings in geringerer Höhe. Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Maximale Bezugsdauer

Für dieselbe Erkrankung wird Krankengeld maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Tritt danach eine andere Erkrankung auf, beginnt die Frist neu. Wer die maximale Bezugsdauer ausschöpft, kann Bürgergeld oder ALG II beantragen.