KFZ-Steuer Rechner 2026

Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug berechnen

Häufig gestellte Fragen

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 setzt sich die KFZ-Steuer aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraumanteil (Benzin 2,00 €/100 ccm, Diesel 9,50 €/100 ccm) und einem CO₂-Anteil (2,00 € pro g/km über 95 g/km). Ältere Fahrzeuge werden nach dem reinen Hubraum berechnet.
Ja. Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung bis 31. Dezember 2025 sind für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung ist auf maximal 10 Jahre begrenzt und läuft dann aus.
Die KFZ-Steuer wird jährlich im Voraus erhoben. Der Fälligkeitstermin ist in der Regel der im Steuerbescheid genannte Termin, meist kurz nach der Fahrzeugzulassung oder dem Jahrestag der Zulassung.
Privatpersonen können die KFZ-Steuer grundsätzlich nicht absetzen. Unternehmen und Selbstständige können sie als Betriebsausgabe geltend machen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.

KFZ-Steuer in Deutschland 2026

Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) richtet sich in Deutschland seit 2009 nach zwei Faktoren: dem Hubraum des Motors und dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Für Benziner werden 2,00 € pro angefangene 100 ccm fällig, für Diesel 9,50 € pro 100 ccm. Hinzu kommt ein CO₂-Aufschlag von 2,00 € für jedes Gramm CO₂/km über der Freigrenze von 95 g/km.

Beispielrechnung: Benziner mit 1.600 ccm und 140 g/km CO₂

Hubraumanteil: 16 × 2,00 € = 32,00 €. CO₂-Anteil: (140 − 95) × 2,00 € = 90,00 €. Gesamte KFZ-Steuer: 122,00 € pro Jahr, also 10,17 € monatlich.