Gesetzliches Minimum: 20 AT (5-Tage-W.)
Jahresurlaub
Vertragl. Jahresurlaub–
Zusatzurlaub–
Jahresurlaub gesamt–
Urlaub pro Monat–
Gesetzliches Minimum (5-Tage-W.)–
Urlaubsgeld (bei 50% Urlaubsentgelt)–
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (§3 BUrlG). Bei 6-Tage-Woche: 24 Werktage. Viele Tarifverträge sehen 25–30 Tage vor. Probezeit: Voller Anspruch nach 6 Monaten.
Anteiliger Urlaub = (Jahresurlaub / 12) × Beschäftigungsmonate. Beispiel: 25 Tage Jahresurlaub, 4 Monate im Jahr tätig = (25/12) × 4 = 8,33 → aufrunden = 9 Tage.
Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ist relevant. Teilzeit 3 Tage/Woche → Jahresurlaub = 20 × 3/5 = 12 Tage. Grundsatz: Gleiche Verhältnismäßigkeit wie Vollzeitbeschäftigte.
Urlaub verfällt grundsätzlich am 31.12. des Urlaubsjahres. Übertragung auf 31.03. des Folgejahres möglich bei betrieblichen/persönlichen Gründen. Arbeitgeber muss rechtzeitig auf drohenden Verfall hinweisen (EuGH).