Zeile F.1 im Fahrzeugschein
Zeile G im Fahrzeugschein
Wo finde ich die Werte im Fahrzeugschein?
| Zeile | Bedeutung |
|---|---|
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse (zGG) |
| G | Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (Leergewicht) |
| O.1 | Max. Anhängelast (gebremst) |
| O.2 | Max. Anhängelast (ungebremst) |
Häufig gestellte Fragen
Zuladung = zGG (zulässiges Gesamtgewicht, Zeile F.1 im Fahrzeugschein) − Leergewicht (Zeile G). Beispiel: zGG 2.000 kg − Leergewicht 700 kg = 1.300 kg Zuladung.
Die Stützlast ist die senkrechte Kraft auf die Anhängerkupplung. Empfohlen: 4–12 % des beladenen Anhängergewichts, mindestens 25 kg. Den zulässigen Maximalwert findest du im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs.
Klasse B reicht bis 750 kg Anhänger-zGG oder wenn das Gespann-Gesamtgewicht max. 3.500 kg beträgt. Bei Anhänger über 750 kg UND Gespann über 3.500 kg ist Klasse BE erforderlich.
Standard: 80 km/h auf Landstraße und Autobahn. Mit Ausnahmegenehmigung / Gutachten (100er-Plakette) bis 100 km/h, wenn Anhänger-zGG ≤ Kfz-Leergewicht und geeignete Reifen vorhanden.
Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremse: max. 750 kg zGG und max. 50 % des Zugfahrzeug-Leergewichts. Gebremste Anhänger (Auflaufbremse): bis zur zulässigen Anhängelast laut Fahrzeugschein (Zeile O.1).