Bürgergeld Rechner 2026
Bürgergeld – monatliche Leistung abschätzen
Häufig gestellte Fragen
Die Regelbedarfsstufen 2026: Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 €/Monat. Paare (je Partner): 506 €. Jugendliche 15–17 Jahre: 471 €. Kinder 6–13 Jahre: 390 €. Kinder 0–5 Jahre: 357 €. Hinzu kommt die Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten (Miete + Heizung).
Angerechnet werden: Einkommen aus Arbeit (Freibetrag: 100 € Grundfreibetrag, dann 20 % von 100–520 €, 10 % von 520–1000 €), Kindergeld, Unterhalt, Renten, Kapitalerträge und andere Sozialleistungen. Nicht angerechnet: Elterngeld bis 300 €/Monat, Pflegegeld.
Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 Jahren, die erwerbslos oder nicht ausreichend erwerbstätig sind, und Personen in deren Bedarfsgemeinschaft. Grundvoraussetzung: Das eigene Einkommen und Vermögen reicht nicht aus, den Lebensunterhalt zu decken.
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und wirtschaften. Sie besteht typischerweise aus: Antragsteller, (Ehe-)Partner, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren sowie ggf. Eltern minderjähriger Kinder.
Bürgergeld 2026 – Nachfolger von ALG II
Das Bürgergeld (seit Januar 2023, Nachfolger des ALG II/Hartz IV) sichert den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familien. Es besteht aus dem Regelbedarf (Grundsicherung für den Alltag) und den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), die in tatsächlicher Höhe (im Rahmen der Angemessenheit) übernommen werden.
Regelbedarfsstufen 2026
Alleinstehende erhalten 563 €/Monat als Regelbedarf. Paare erhalten je 506 €. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen 390 €, jüngere Kinder 357 €. Jugendliche ab 14 Jahren erhalten 471 €. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung.