Häufig gestellte Fragen

Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen beider Eheleute halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet, und dann verdoppelt. Durch den progressiven Steuertarif ergibt sich eine Entlastung.
SK 3/5 ist sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (mindestens 60/40 Aufteilung). Bei SK 3/5 muss aber eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Bei Zusammenveranlagung gilt der Splittingtarif (günstiger). Bei Einzelveranlagung wird jeder Partner separat besteuert. Zusammenveranlagung ist fast immer vorteilhafter.
Nein. Splitting steht nur Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften zu.