Häufig gestellte Fragen
Einmalzahlungen (Bonus, Prämie, Weihnachtsgeld) werden regulär dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet und mit dem Grenzsteuersatz versteuert. Besonders vorteilhaft: Fünftelregelung bei großen Beträgen (z.B. Abfindungen).
§34 EStG: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (inkl. Abfindungen) werden steuerlich begünstigt besteuert: Man berechnet die Steuer auf 1/5 der Einmalzahlung zusätzlich zum Grundeinkommen, multipliziert das 5-fach. Ergibt i.d.R. niedrigere Steuer als normale Besteuerung.
Die Fünftelregelung lohnt sich bei Beträgen ab ca. 10.000–20.000€ und mittlerem bis hohem Grundeinkommen. Bei niedrigem Grundeinkommen oder kleinen Beträgen ist der Effekt gering. Immer im Vergleich zur normalen Besteuerung prüfen.
Bonus/Prämie/Weihnachtsgeld: Normales Arbeitseinkommen, volle Lohnsteuer. Fünftelregelung möglich wenn 'Vergütung für mehrjährige Tätigkeit'. Abfindung: Fünftelregelung anwendbar (§34 EStG). Keine Sozialversicherungspflicht bei echten Abfindungen.