Freibeträge und Steuersätze im Überblick

BegünstigterFreibetragKlasseMin. Satz
Ehegatte500.000 €I7%
Kinder400.000 €I7%
Enkel (Eltern tot)400.000 €I7%
Enkel (Eltern leben)200.000 €I7%
Eltern (als Erbe)100.000 €I7%
Geschwister20.000 €II15%
Nichten/Neffen20.000 €II15%
Sonstige20.000 €III30%

Häufig gestellte Fragen

Freibeträge: Ehegatte/Lebenspartner: 500.000€, Kinder: 400.000€, Enkel: 200.000€, Eltern/Geschwister: 20.000€. Der Freibetrag gilt pro Erbe, nicht für das Gesamterbe.
Erbschaft- und Schenkungsteuer verwenden dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied ist, dass Schenkungen zu Lebzeiten erfolgen. Beide werden mit dem gleichen Gesetz geregelt (ErbStG).
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000€ + zusätzlich 256.000€ als Versorgungsfreibetrag. Sie sind oft steuerfrei, wenn das Erbe darunter liegt.
Ehegatte: bis zu 256.000€, Kinder bis 27 Jahre: 10.300–52.000€ (altersabhängig). Der Versorgungsfreibetrag gilt zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag.