Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Vermietung, Kapital etc.
KV/PV-Beiträge, Vorsorge etc.
Häufig gestellte Fragen
Einkommensteuer (nach ESt-Tarif auf den Gewinn), Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt, seit 2021 nur noch für Besserverdienende), Kirchensteuer (optional). KEINE Gewerbesteuer (Freiberufler nach §18 EStG sind davon befreit).
Freiberufler (§18 EStG): Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure, Lehrer, Journalisten, IT-Berater (je nach Tätigkeit). KEINE Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedschaft. Gewerbetreibender: zahlt Gewerbesteuer, IHK-Pflicht.
Sobald die voraussichtliche Jahressteuer >400€ beträgt. Quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Bemessungsgrundlage: Steuerbescheid des Vorjahres.
EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn. Kein Bilanzzwang. Abzugsfähig: Büro, Fahrzeug, Fortbildung, Arbeitsmittel, Versicherungen, Telefon/Internet.