z.B. 25% der Finanzierungskosten, Mieten
z.B. 1,2% des Einheitswertes von Grundstücken
Häufig gestellte Fragen
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5%) × Hebesatz der Gemeinde. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500€.
Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Er variiert zwischen 200% (ländlich) und über 490% (Großstädte wie München, Hamburg). Der Mindest-Hebesatz beträgt 200%.
Ja, für Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Die Gewerbesteuer wird mit dem 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG).
Ja, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen Gewerbesteuer, aber ohne den 24.500€-Freibetrag. Dafür können sie die GewSt als Betriebsausgabe abziehen.
Wenn der Gewerbeertrag nach Freibetrag positiv ist. Bei Einzelunternehmern ab einem Gewinn über ca. 25.000–30.000€ je nach Hebesatz.