25% Zinsen, 50% Miete etc. (vereinfacht)
Häufig gestellte Fragen
GewSt = Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5%) × Hebesatz. Gewerbeertrag = Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen. Freibetrag für Einzelunternehmen/Personengesellschaften: 24.500€/Jahr.
Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Minimum: 200% (gesetzlich). Durchschnitt DE: ca. 400–430%. Berlin: 410%, München: 490%, Hamburg: 470%, Frankfurt: 460%. Kleinere Gemeinden: 250–350%.
Ja! Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen: 4 × Messbetrag (bis zum tatsächlichen GewSt-Betrag). Bei Hebesatz ≤400%: vollständige Entlastung.
Quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Bemessungsgrundlage: Festsetzung aus dem Vorjahr (oder Schätzung). Anpassungsantrag möglich wenn der Gewinn deutlich sinkt.