Küche, Möbel etc. gesondert ausweisen

Häufig gestellte Fragen

Je nach Bundesland 3,5–6,5%. Bayern und Sachsen: 3,5% (niedrigste). Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein, Thüringen: 6,5% (höchste). NRW, Baden-Württemberg, RLP, Saarland: 6,5%. Bemessungsgrundlage: Kaufpreis.
Normalerweise der Käufer (§13 GrEStG). Verkäufer und Käufer können aber abweichende Vereinbarungen treffen – zivilrechtlich möglich, aber selten. Steuerrechtlich haftet der Käufer.
Möglich: Kaufpreis für Inventar/Zubehör separat ausweisen (auf Inventar fällt keine GrESt an). Teilweise Steuerbefreiungen bei Erbschaft, Schenkung an enge Verwandte. Neubauantrag: Kaufpreis für Gebäude und Grundstück trennen.
Finanzamt stellt nach Notarvertrag einen Steuerbescheid aus. Zahlung innerhalb eines Monats. Erst nach Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt – ohne diese kein Grundbucheintrag!