Kinderzuschlag Rechner 2026

Kinderzuschlag – Anspruch und Höhe prüfen

Häufig gestellte Fragen

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung für Eltern, die zwar Kindergeld bekommen, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie vollständig zu decken. Er beträgt maximal 250 € pro Kind und Monat (2026) und soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
Anspruch besteht, wenn: (1) Sie Kindergeld beziehen, (2) das Kind unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist, (3) das Kind in Ihrem Haushalt lebt, (4) Ihr Einkommen eine Mindesteinkommensgrenze übersteigt und (5) durch den KiZ kein Bürgergeld-Anspruch mehr besteht.
Der Kinderzuschlag wird für maximal 6 Monate bewilligt und kann danach erneut beantragt werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen. Er endet automatisch mit dem 25. Geburtstag des Kindes oder bei Heirat.
Nein – der Kinderzuschlag ist so konzipiert, dass er zusammen mit dem Kindergeld und dem Elterneinkommen den Bedarf der Familie deckt, sodass kein Bürgergeld benötigt wird. Er ist eine Alternative zum Bürgergeld für Familien mit kleinem, aber ausreichendem Einkommen.

Kinderzuschlag 2026 – Wer hat Anspruch?

Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und ergänzt das Kindergeld für einkommensschwache Familien. Voraussetzung ist, dass die Familie durch die Kombination aus eigenem Einkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag ihren gesamten Bedarf decken kann – ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein.

Höhe des Kinderzuschlags 2026

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 250 € pro Kind pro Monat. Der tatsächliche Betrag wird individuell berechnet und hängt von Einkommen, Miete, Kinderzahl und Haushaltsgröße ab. Seit 2020 gibt es keine starre Einkommensgrenze mehr – stattdessen wird der KiZ stufenlos mit steigendem Einkommen reduziert.