50%
Häufig gestellte Fragen
KUG = Nettoentgeltdifferenz × Leistungssatz (60% ohne Kinder, 67% mit Kindern). Nettoentgeltdifferenz = Netto-Sollentgelt (Vollarbeitszeit) − Netto-Istentgelt (Kurzarbeitszeit).
Sollentgelt = Brutto-Arbeitsentgelt ohne Kurzarbeit. Istentgelt = tatsächlich erarbeitetes Brutto während Kurzarbeit.
Grundsätzlich max. 12 Monate. In wirtschaftlich besonders schwierigen Situationen kann es verlängert werden (zuletzt bis 24/28 Monate).
Ja, der Arbeitgeber trägt die pauschalierten SV-Beiträge auf das KUG (in Höhe von 50% der entfallenen SV-Beiträge nach dem SGB III).