Gesetzl. Mindestlohn ab 01.01.2025
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2025: 12,82€/Stunde. Die nächste geplante Erhöhung durch die Mindestlohnkommission wird zum 1. Januar 2026 erwartet. Stand Drucklegung: 12,82€/h.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland (inkl. Minijobber, Teilzeit, befristete Verträge). Ausnahmen: Auszubildende (eigenes Mindestausbildungsgeld), Praktikanten unter 3 Monaten, Personen unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige.
Gesamtvergütung (inkl. Zulagen die regulär gezahlt werden) ÷ tatsächliche Arbeitsstunden ≥ 12,82€. Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können nur begrenzt angerechnet werden.
Bußgeld bis zu 500.000€ für Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben immer Anspruch auf die Differenz. Haftung gilt auch für Subunternehmer (Auftraggeber haftet bei Vergabe an Mindestlohnverstoßende).