Minijob Rechner 2026

556-Euro-Job: Kosten, Nettolohn und Stundenlohn

Minijob-Grenze 2026: max. 556 €

Häufig gestellte Fragen

Die Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung) beträgt 2026 monatlich 556 € (angepasst an den Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33 Wochen). Sie ist dynamisch und steigt mit dem Mindestlohn. Im Jahr 2026 entspricht das einem Jahresverdienst von 6.672 €. Wer die Grenze überschreitet, wird zum regulären Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber zahlt: 15 % Rentenversicherungspauschale, 13 % Krankenversicherungspauschale (bei Mitgliedern der GKV), 2 % Pauschsteuer (statt Lohnsteuer), 1,6 % Unfallversicherung, Umlagen U1/U2 (ca. 1,1 %). Gesamtbelastung für den AG: ca. 31 % auf den Bruttolohn.
Grundsätzlich ja: 3,6 % vom Verdienst fließen in die Rentenversicherung (Differenz zur AG-Pauschale von 15 %). Der Minijobber kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das spart Geld kurzfristig, mindert aber die Rentenansprüche.
Minijob: bis 556 €/Monat, pauschal besteuert, keine regulären SV-Beiträge. Midijob (Gleitzone): 556,01 € bis 2.000 €/Monat. Im Midijob zahlen beide Parteien anteilige Sozialversicherungsbeiträge – der AN-Anteil wird stufenweise erhöht. Midijob bietet bessere Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld).

Minijob 2026 – Regelungen und Grenze

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) erlaubt Arbeitnehmern, bis zu 556 € im Monat zu verdienen, ohne reguläre Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch und wird mit dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst (Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33).

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 31 % des Bruttolohns: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (für GKV-Mitglieder), 2 % Pauschalsteuer, ca. 1,6 % Unfallversicherung und ca. 1,1 % Umlagen. Der Minijobber selbst zahlt nur 3,6 % Rentenversicherung (kann sich befreien lassen).

Minijob oder Midijob – was ist besser?

Der Minijob bietet Steuervorteile und einfache Handhabung, bietet aber kaum Sozialabsicherung. Der Midijob (556–2.000 €/Monat) zahlt anteilige SV-Beiträge, dafür gibt es Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und höhere Rentenansprüche. Wer langfristig denkt, ist mit dem Midijob oft besser aufgestellt.