Minijob Rechner 2026
556-Euro-Job: Kosten, Nettolohn und Stundenlohn
Häufig gestellte Fragen
Minijob 2026 – Regelungen und Grenze
Der Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) erlaubt Arbeitnehmern, bis zu 556 € im Monat zu verdienen, ohne reguläre Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch und wird mit dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst (Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 4,33).
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 31 % des Bruttolohns: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (für GKV-Mitglieder), 2 % Pauschalsteuer, ca. 1,6 % Unfallversicherung und ca. 1,1 % Umlagen. Der Minijobber selbst zahlt nur 3,6 % Rentenversicherung (kann sich befreien lassen).
Minijob oder Midijob – was ist besser?
Der Minijob bietet Steuervorteile und einfache Handhabung, bietet aber kaum Sozialabsicherung. Der Midijob (556–2.000 €/Monat) zahlt anteilige SV-Beiträge, dafür gibt es Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und höhere Rentenansprüche. Wer langfristig denkt, ist mit dem Midijob oft besser aufgestellt.