Mutterschutz Rechner 2026

Alle wichtigen Mutterschutz-Daten auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot – die werdende Mutter darf jedoch auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von 8 Wochen (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten).
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 € täglich von der Krankenkasse. Arbeitgeber zahlen den Differenzbetrag zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate. Das Mutterschaftsgeld entspricht somit dem vollen Nettogehalt. Privatversicherte erhalten 210 € Einmalzahlung vom Bundesamt für soziale Sicherung.
Nein, Mutterschutz ist nicht übertragbar. Er gilt nur für die leibliche Mutter. Partner können hingegen Elternzeit nehmen (bis zu 14 Monate gemeinsam) und Elterngeld beantragen.
Ja. Bei einer Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist von 8 Wochen. Bei einer Fehlgeburt vor der 24. SSW besteht kein gesetzlicher Mutterschutz, aber ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist möglich.

Mutterschutz 2026 – Fristen und Rechte

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und Mütter vor und nach der Geburt. Die gesetzliche Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten). In dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot.

Mutterschaftsgeld – Wer zahlt was?

Die Krankenkasse zahlt maximal 13 € täglich. Den Differenzbetrag zum tatsächlichen Nettolohn übernimmt der Arbeitgeber als "Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld". Insgesamt erhält die Mutter damit ihr volles Nettogehalt während der gesamten Schutzfrist – steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Elternzeit nach dem Mutterschutz

Direkt nach dem Ende der Nachschutzfrist kann die Elternzeit beginnen. Elternzeit kann bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Das Elterngeld (Basiselterngeld) beträgt 65–67 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat.