= Monatliche Nebenkosten × 12
Gesamtkosten Haus (laut Abrechnung)
70% verbrauch
30% Fläche
Verbrauch
Fläche
Fläche
Fläche
Fläche/WE
Fläche
Fläche
Gesetzlich: 50–70% verbrauchsabhängig
Häufig gestellte Fragen
Umlagefähige Betriebskosten nach §2 BetrKV: Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Kanalisation, Müllabfuhr, Hausreinigung, Straßenreinigung, Gartenanlage, Aufzug, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Hausmeister. NICHT: Verwaltung, Instandhaltung, Schönheitsreparaturen.
12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§556 BGB). Kommt die Abrechnung zu spät, kann der Mieter bei Nachforderungen zurückweisen. Aber: Guthaben muss trotzdem ausbezahlt werden.
12 Monate nach Erhalt der Abrechnung kann Einspruch erhoben werden. Danach sind Einwände ausgeschlossen. Belege können angefordert werden.
Bundesweiter Durchschnitt: ca. 2,20–3,00€/m²/Monat (kalt, ohne Heizung). Mit Heizung: 3,50–5,00€/m²/Monat. Großstädte tendenziell höher.