Ohne Urlaub, Krankheit, Homeoffice
Bei ~40.000€ zvE ≈ 35%, bei 60.000€ ≈ 42%
z.B. Gewerkschaft, Fachliteratur
Pauschsätze 2026
| Entfernung | Satz/km/Tag |
|---|---|
| 1. – 20. km | 0,30 € |
| Ab 21. km | 0,38 € |
| Mit Behinderung (≥70% oder ≥50%+G) | 0,30 € je Hin- + Rückfahrt |
Pendlerpauschale gilt für PKW, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß – immer gleich!
Häufig gestellte Fragen
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30€/km für die ersten 20 km und 0,38€/km ab dem 21. km. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, ÖPNV, Fahrrad).
Nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird angerechnet – nicht die Hin- und Rückfahrt.
2026 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230€. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich, wenn die Fahrtkostenb mit anderen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Für Fernpendler (ab 21 km) gibt es keine Obergrenze. Es können also sehr hohe Werbungskosten entstehen. Früher gab es eine 4.500€-Grenze für ÖPNV, die inzwischen weggefallen ist.
Nein. Die Pendlerpauschale gilt nur für Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Homeoffice-Tage berechtigen nicht zur Pendlerpauschale.