Parkgebühren, Maut, Gepäck etc.
Vom AG oder Veranstalter gestellt → Kürzung
Häufig gestellte Fragen
Deutschland 2026: 8h–24h Abwesenheit = 16€/Tag, ab 24h = 32€/Tag, An-/Abreisetag = 16€. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen (BMF-Tabelle).
Fahrtkosten (0,30€/km für privates Kfz), Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen), Übernachtungskosten (tatsächliche Kosten oder Pauschale 20€), Reisenebenkosten (Parkgebühren, Maut, ÖPNV).
Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber: kein Lohnsteuereinbehalt bei Reisekostenpauschalen. Werbungskosten in der Steuererklärung: für Selbstständige und für nicht vom AG erstattete Kosten.
Ja, Selbstständige können Reisekosten als Betriebsausgaben abziehen. Gleiche Pauschalen (Verpflegungsmehraufwand 2026: 16/32€) gelten auch für Betriebsausgaben nach §4 Abs. 5 EStG.