z.B. Betriebsrente, Mieteinnahmen
KV + PV Beitrag (AN-Anteil)
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. 2026: 12.096€ (Einzelperson) bzw. 24.192€ (Ehepaare). Viele Rentner zahlen keine oder wenig Steuer.
Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Rentenbeginn ab. Wer 2026 in Rente geht: 83% steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil (17%) wird auf ewig als Euro-Betrag eingefroren.
Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente – berechnet als Prozentsatz × Jahresrente im ersten Rentenjahr. Dieser Betrag wird dauerhaft festgeschrieben und erhöht sich nicht mit Rentenanpassungen.
Werbungskostenpauschale: 102€/Jahr. Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36€. KV/PV-Beiträge (Basisabsicherung). Außergewöhnliche Belastungen. Handwerkerleistungen (20% von max. 6.000€).