Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr
| Jahrgang | Regelrentenalter | Frühestens (mit Abzügen) |
|---|---|---|
| bis 1952 | 65 Jahre | 63 Jahre |
| 1953–1963 | 65J + schrittw. bis 67J | 63 Jahre |
| ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre |
Häufig gestellte Fragen
Reguläres Renteneintrittsalter 2026: 67 Jahre. Früheste Rente ohne Abzüge: 63 Jahre (langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren). Mit Abzügen: ab 63 möglich (0,3%/Monat Abzug).
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3% von der Rente abgezogen. Maximal 14,4% bei 4 Jahren früherem Austritt. Diese Abzüge sind dauerhaft und nicht reversibel.
Rente mit 63 (ohne Abzüge): Mindestens 45 Beitragsjahre erforderlich. Zeiten: Pflichtbeiträge, Kindererziehung (2,5–3 Jahre/Kind), Pflege, Wehr-/Zivildienst. Bezug von ALG I zählt nur eingeschränkt.
Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise: Jahrgang 1958 → 66J 4Mon, 1959 → 66J 8Mon, 1960 → 67J. Ab Jahrgang 1964: fest 67 Jahre.