Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr

JahrgangRegelrentenalterFrühestens (mit Abzügen)
bis 195265 Jahre63 Jahre
1953–196365J + schrittw. bis 67J63 Jahre
ab 196467 Jahre63 Jahre

Häufig gestellte Fragen

Reguläres Renteneintrittsalter 2026: 67 Jahre. Früheste Rente ohne Abzüge: 63 Jahre (langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren). Mit Abzügen: ab 63 möglich (0,3%/Monat Abzug).
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3% von der Rente abgezogen. Maximal 14,4% bei 4 Jahren früherem Austritt. Diese Abzüge sind dauerhaft und nicht reversibel.
Rente mit 63 (ohne Abzüge): Mindestens 45 Beitragsjahre erforderlich. Zeiten: Pflichtbeiträge, Kindererziehung (2,5–3 Jahre/Kind), Pflege, Wehr-/Zivildienst. Bezug von ALG I zählt nur eingeschränkt.
Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise: Jahrgang 1958 → 66J 4Mon, 1959 → 66J 8Mon, 1960 → 67J. Ab Jahrgang 1964: fest 67 Jahre.