Gesetzl. Trennungsjahr: mind. 12 Monate

Häufig gestellte Fragen

Minimum: ca. 500–1.500€ (einvernehmliche Scheidung, kein Streit). Durchschnitt: 2.000–5.000€. Bei Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinn etc.: 5.000–20.000€+. Kosten hängen stark vom Verfahrenswert ab.
Verfahrenswert §43 FamGKG: 3× Nettoeinkommen beider Ehegatten + Vermögenszuschlag + Kosten für jede Folgesache (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich usw.).
Für den Antragsteller: Ja, Anwaltszwang im Scheidungsverfahren. Für den anderen Teil: Nein (bei einvernehmlicher Scheidung kann ein Anwalt reichen). Beide brauchen Anwalt bei Scheidungsfolgen.
Ähnlich wie Prozesskostenhilfe: Staatliche Übernahme/Stundung der Verfahrenskosten bei geringem Einkommen. Antrag beim Familiengericht.