Grunderwerbsteuer, Notar, Makler etc.

Häufig gestellte Fragen

Bei Immobilien gilt eine Haltefrist von 10 Jahren (§23 EStG). Wird die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten, ist der Gewinn steuerfrei. Ausnahme: Selbstgenutzte Immobilien – hier reicht eine 2-jährige Eigennutzung vor dem Verkauf.
Die Spekulationssteuer entspricht dem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45%). Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn wird zum sonstigen Einkommen addiert und progressiv besteuert.
Für Aktien/Fonds gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer (25% + Soli), unabhängig von der Haltedauer. Der §23 EStG greift nur noch für 'andere Wirtschaftsgüter' (z.B. Edelmetalle, Krypto) mit 1 Jahr Frist.
Ja, Verluste aus §23-Geschäften können nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden (keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten). Verlustvortrag auf Folgejahre ist möglich.