Teilzeit Rechner 2026

Teilzeitgehalt, Urlaubsanspruch und Arbeitszeitvergleich

Häufig gestellte Fragen

Das Teilzeitgehalt ergibt sich proportional zu den reduzierten Arbeitsstunden. Formel: Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden / Vollzeitstunden). Beispiel: Vollzeitgehalt 4.000 €, 40 Stunden/Woche. Bei 30 Stunden/Woche: 4.000 × 30/40 = 3.000 €.
Der Urlaubsanspruch hängt von den Wochentagen ab, nicht von den täglich geleisteten Stunden. Wer 5 Tage/Woche arbeitet, hat denselben Urlaub in Tagen wie ein Vollzeitbeschäftigter. Wer auf 4 Tage/Woche reduziert: Urlaubsanspruch = Vollzeit-Urlaub × (4/5). Gesetzlicher Mindestanspruch: 20 Tage bei 5-Tage-Woche.
Ja. Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) verbietet die Diskriminierung von Teilzeitkräften. Der Stundenlohn muss identisch mit dem Vollzeitäquivalent sein. Eine Teilzeitkraft darf nur prozentual weniger verdienen, weil sie weniger arbeitet.
Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (§ 8 TzBfG) können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern nach 6 Monaten Beschäftigung die Reduzierung der Arbeitszeit verlangen. Der Arbeitgeber muss ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen.
Die Brückenteilzeit (seit 2019) erlaubt es Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern, für 1–5 Jahre in Teilzeit zu gehen und danach automatisch in die Vollzeitstelle zurückzukehren. Voraussetzung: mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit.

Teilzeit in Deutschland – Rechte und Gehalt

Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) schützt Teilzeitkräfte vor Diskriminierung: Der Stundenlohn muss identisch mit dem Vollzeitäquivalent sein, und Urlaub, Sonderzahlungen sowie soziale Leistungen werden anteilig berechnet. 2026 arbeiten in Deutschland ca. 11 Millionen Menschen in Teilzeit – überwiegend Frauen mit familiären Verpflichtungen.

Urlaubsanspruch in Teilzeit

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (Montag–Samstag) bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche). In Teilzeit wird der Urlaub proportional zu den Arbeitstagen berechnet. Wer 4 Tage/Woche arbeitet, hat 4/5 = 80 % des Vollzeit-Urlaubsanspruchs in Tagen.

Brückenteilzeit: Rückkehr in Vollzeit garantiert

Seit dem 1. Januar 2019 können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten für 1–5 Jahre in Teilzeit gehen und haben danach gesetzliches Rückkehrrecht auf ihre Vollzeitstelle. Dies gibt mehr Planungssicherheit für Eltern oder Pflegende.