Häufig gestellte Fragen

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt für Arbeitnehmer der Bundesländer (außer Hessen und Bayern mit eigenem Tarif). Er regelt Gehalt, Arbeitszeit und Sonderleistungen.
TV-L gilt für Landesbehörden, TVöD für kommunale Einrichtungen und Bundesbehörden. Die Entgelttabellen unterscheiden sich – TVöD liegt meistens etwas höher.
TV-L gilt in: Baden-Württemberg, Bayern (BA-TV), Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Ja, je nach Bundesland und Entgeltgruppe. Die Jahressonderzahlung beträgt 60–80% eines Monatsgehalts und wird meist im November gezahlt.