Stufenlaufzeiten TVöD
| Stufe | Verweildauer | Gesamtdauer |
|---|---|---|
| 1 → 2 | 1 Jahr | 1 Jahr |
| 2 → 3 | 2 Jahre | 3 Jahre |
| 3 → 4 | 3 Jahre | 6 Jahre |
| 4 → 5 | 4 Jahre | 10 Jahre |
| 5 → 6 | 5 Jahre | 15 Jahre |
Häufig gestellte Fragen
Die aktuellen TVöD-Entgelttabellen für 2026 werden nach Tarifabschluss veröffentlicht. Der Rechner nutzt die aktuell gültigen Tabellen.
TVöD VKA gilt für Kommunen und kommunale Betriebe, TVöD Bund für Bundesbehörden. Die Entgelttabellen sind unterschiedlich – Bund liegt meist etwas höher.
Die Stufenlaufzeiten: Stufe 1→2: 1 Jahr, 2→3: 2 Jahre, 3→4: 3 Jahre, 4→5: 4 Jahre, 5→6: 5 Jahre. Insgesamt 15 Jahre bis Stufe 6.
Ja, Beschäftigte erhalten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die Höhe beträgt je nach Entgeltgruppe 60–95% eines Monatsgehalts.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) von mindestens 1% der Entgeltsumme des Vorjahres.