Quelle: OLG Düsseldorf, gültig ab 01.01.2026. Mindestunterhalt = Gruppe 1 (bis 1.900 €). Volljährige Kinder in Ausbildung: 694 €/Mo Mindestunterhalt.
Häufig gestellte Fragen
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2025/2026. Der Unterhalt hängt vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ab.
Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450€/Monat (nicht erwerbstätig: 1.200€). Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750€/Monat.
Ja, beim Barunterhalt wird die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Bei Grundsicherung oder wenn das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt wird, gelten besondere Regeln.
Nettoeinkommen minus berufsbedingte Aufwendungen (5%, min. 50€, max. 150€/Monat) und ggf. Kreditraten für angemessenes Wohnen.
Bis zur Volljährigkeit und solange das Kind in Ausbildung/Studium ist und bei den Eltern wohnt. Für volljährige Kinder in Ausbildung gilt der Mindestunterhalt von 694€/Monat.