Häufig gestellte Fragen

Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss) ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum normalen Gehalt. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Als 'sonstiger Bezug' wird Urlaubsgeld nach der Jahressummen-Methode versteuert: Steuer = EST(Jahresbezüge inkl. Urlaubsgeld) − EST(Jahresbezüge ohne Urlaubsgeld).
Ja, Urlaubsgeld ist sozialversicherungspflichtig wie normales Arbeitsentgelt. Es werden RV, KV, AV und PV fällig.
Urlaubsgeld wird typischerweise vor dem Urlaub (oft Mai/Juni) gezahlt, Weihnachtsgeld im November/Dezember. Steuerlich werden beide gleich behandelt (sonstiger Bezug).
Nein. Nur wenn es im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Gezahltes Urlaubsgeld über mehrere Jahre kann zu einer betrieblichen Übung werden.