Berechne deinen Urlaubsanspruch in Tagen und den entsprechenden Urlaubsentgelt-Betrag.
Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindestanspruch (5-Tage-Woche)20 Tage
Vertraglicher Anspruch–
Angepasst auf Wochenarbeitstage–
Urlaubsentgelt/Tag (brutto)–
Urlaubsentgelt gesamt (brutto)–
Urlaubsentgelt = Fortsetzung des Lohns✓ immer fällig
Urlaubsentgelt (Lohn während des Urlaubs) ≠ Urlaubsgeld (Sonderzahlung). Urlaubsentgelt erhält jeder, Urlaubsgeld nur bei Vereinbarung.
Was ist Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld (Urlaubszuschuss) ist eine freiwillige Sonderzahlung vor dem Urlaub – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verpflichtend nur wenn im Tarif-, Arbeits- oder Betriebsvertrag vereinbart. Über mehrere Jahre ausgezahlt → betriebliche Übung!
Besteuerung (Jahressummen-Methode)
Abzug
Berechnung
Einkommensteuer
EST(Jahresgehalt + UG) − EST(Jahresgehalt)
Solidaritätszuschlag
Nur bei Jahressteuer > 18.130 € fällig
Krankenversicherung
7,3 % + Zusatzbeitrag (AN-Anteil)
Rentenversicherung
9,3 % (AN-Anteil)
Arbeitslosenversicherung
1,3 % (AN-Anteil)
Pflegeversicherung
1,8 % (mit Kindern) / 2,3 % (kinderlos)
Tipps zur Steueroptimierung
In Monat mit niedrigem Grundgehalt zahlen lassen (z.B. Teilzeit-Monat) → senkt Jahressumme
Steuerklasse III profitiert überproportional durch doppelten Grundfreibetrag (24.192 €)
In bAV einzahlen → steuerfrei bis 4 % der BBG (3.864 €/Jahr 2026)
Urlaubsgeld ≠ Urlaubsentgelt: Urlaubsentgelt (Lohn während Urlaub) ist gesetzlich für alle!
Häufig gestellte Fragen
Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss) ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum normalen Gehalt. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Als 'sonstiger Bezug' wird Urlaubsgeld nach der Jahressummen-Methode versteuert: Steuer = EST(Jahresbezüge inkl. Urlaubsgeld) − EST(Jahresbezüge ohne Urlaubsgeld).
Ja, Urlaubsgeld ist sozialversicherungspflichtig wie normales Arbeitsentgelt. Es werden RV, KV, AV und PV fällig.
Urlaubsgeld wird typischerweise vor dem Urlaub (oft Mai/Juni) gezahlt, Weihnachtsgeld im November/Dezember. Steuerlich werden beide gleich behandelt (sonstiger Bezug).
Nein. Nur wenn es im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Gezahltes Urlaubsgeld über mehrere Jahre kann zu einer betrieblichen Übung werden.