EZB-Basiszinssatz (ggf. aktualisieren)

Häufig gestellte Fragen

Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5% (§288 BGB Verbraucher) oder + 9% (§288 Abs. 2 BGB Unternehmer). Basiszinssatz EZB 2026: Stand zu prüfen (aktuell ca. 3,65% → Ende 2024: 3,15%). Aktuell: Unternehmer ca. 12,15%.
Nach §286 BGB: Bei gesetztem Zahlungsziel (z.B. 14 Tage): Am Tag nach Fälligkeit. Ohne Fälligkeit: Erst nach Mahnung. Ausnahme §286 Abs. 3: Rechnungsempfänger ist automatisch nach 30 Tagen im Verzug (ohne Mahnung), wenn Rechnung empfangen.
Für die 30-Tage-Regelung: Nein (wenn Unternehmer). Für frühere Verzugszinsen: Ja, oder Fälligkeitsdatum muss vereinbart sein. Erste Mahnung kostet ca. 2–5€ Gebühren. Ab zweiter Mahnung: 5–15€.
Verbraucher (B2C): Basiszinssatz + 5% (§288 Abs. 1 BGB). Unternehmer (B2B): Basiszinssatz + 9% (§288 Abs. 2 BGB). Zudem: Pauschale 40€ Verzugsschadensersatz (§288 Abs. 5) bei Unternehmen.